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Allgemeine Reisebedingungen
Von sparenundurlaub.de

Sehr geehrte Schulen und Gruppen,
vielen Dank für Ihr Interesse an Studienfahrten und allgemeinen Gruppenreisen aus dem Sortiment von Sparen und Urlaub.
Bevor Sie eine Gruppenreise bei uns buchen möchten, empfehlen wir Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen von Sparen und Urlaub zu studieren, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln.

1. Abschluss des Reisevertrages
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Sparen und Urlaub, Inhaber: Dipl. -Kfm. Markus Zodtner, nachfolgend Sparen und Urlaub genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung bzw. Buchung der Gruppenreise sollte schriftlich erfolgen, beispielsweise durch einen belegbaren E-Mail-Verkehr von beiden Seiten. Der Anmeldende vertritt ausdrücklich bei Buchung alle Reiseteilnehmer und übernimmt deren Vertragsverpflichtungen sowie die eigenen auch wenn sämtliche Teilnehmer-Namen bei Buchung noch nicht bekannt sind.

Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme (in Form einer ausführlichen Reisebestätigung oder einer kurzen Vorab-Bestätigung per email) zustande. Die Reisebestätigung an Sie erfolgt sobald uns eine finale Bestätigung der Unterkunft und/oder des Transportmittels, z.B. Flugbuchung, vorliegt.


2. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung im Zielgebiet verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht.


3. Zahlung und Anzahlung
Die Höhe der Anzahlung kann individuell zwischen beiden Parteien vereinbart werden. Bei Flugreisen beträgt diese im allgemeinen 100 € pro Teilnehmer x Anzahl der Teilnehmer innerhalb von 1-2 Monaten nach Buchung der Gruppenreise. Bei Bahnreisen sind es 50 € p.P. und bei Busreisen ist keine Anzahlung notwendig.
Die Höhe der Anzahlung sowie den Termin der Restzahlung entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung.

Die Restzahlung ist je nach Absprache 3-4 Wochen vor der vereinbarten Abreise fällig und sollte bis dahin auch ohne nochmalige Zahlungsaufforderung bei uns eingegangen sein.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Sparen und Urlaub. Sparen und Urlaub ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher schriftlich (z.B. per E-Mail) angedroht wurde.

Bei Buchung von NUR Flügen aller Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings, Easyjet, ryanair, Iberia, TAP, vueling, aeroflot, THY, Aegean und allen übrigen Airlines trägt der Anmelder/Kunde das Risiko eines Konkurses der Airline oder eines Ausfalls des Fluges vollumfänglich selber. Das Reisebüro „Sparen und Urlaub“ vermittelt lediglich die Flüge. Bei einem Konkurs einer gebuchten Airline besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung durch das Reisebüro „Sparen und Urlaub“.

Es besteht allerdings ein Anspruch auf vollumfängliche Bezahlung der gebuchten Flüge durch den Anmelder/Kunden an Sparen und Urlaub, sofern Sparen und Urlaub die Flüge bereits vorfinanziert hat. Das Ausfallrisiko von Flügen bei Buchung von „Nur Flug“ trägt alleine der Anmelder/Kunde. Sparen und Urlaub vermittelt als Reisebüro lediglich die Flüge zwischen Airline und dem Anmelder der Flüge/Kunde.

Dasselbe gilt bei Buchung von Nur-Flügen, die aus den unterschiedlichsten Gründen ausfallen, wenn hier unser Reisebüro diese Flüge bereits vorfinanziert und sie fallen aus, ist der Kunde verpflichtet, diese Flüge auch vollumfänglich an Sparen und Urlaub zu bezahlen.

Leider müssen wir diesen Passus so deutlich schreiben, da in den letzten Jahren einige Airlines in Konkurs gegangen sind.

Wenn Sie das Ausfallrisiko ausschließen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Reiseversicherungen nach geeigneten Ausfallversicherungen und schließen gleich dort die Policen ab. Vielen Dank.

4. Unsere Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach unserer Leistungsbeschreibung in der Reiseanmeldung und der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche müssen in der Reiseanmeldung aufgenommen und durch die Reisebestätigung bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden. Unsere Website versteht sich als Info-Portal für alle Schulen und interessierten Gruppen. Über die von uns veröffentlichten Links können Sie direkt auf die Homepage der Unterkünfte zugreifen und sich Ihr eigenes Bild machen! Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sparen und Urlaub nicht für den Inhalt und sämtliche versprochene Leistungen der Internetseiten der einzelnen Unterkünfte in allen 31 Ländern haften kann. Wir haben nicht die Möglichkeit, sämtliche Inhalte zu kontrollieren, aber Sie können sicher sein, dass die von uns ausgewählten Unterkünfte die mit Abstand besten Unterkünfte des jeweiligen Landes im Jugendbereich sind. All die Unterkünfte, die Sie bei Sparen und Urlaub finden, sind die beliebtesten und am besten bewerteten der jeweiligen Region. Darauf können Sie sich verlassen.

5. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
Wird uns vor Reisebeginn bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zur Leistungsänderung berechtigt, falls wir eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten können.
Ein Beispiel: Gebucht ist eine Pauschalreise mit Flug und Hotel oder Hostel. Die gebuchte Fluggesellschaft streicht die Flüge. Andere Airlines fliegen aber an den gewünschten Tagen, hier würden wir dann neue Flüge einer anderen Airline auf unsere Kosten buchen, auch wenn die Flugzeiten abweichen.
Sparen und Urlaub behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühr oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung hinsichtlich einer Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.

Bei Busreisen bestehen die Kosten der Stornierung eines Teilnehmers aus anteiligen Buskosten + den Stornogebühren der Unterkunft. Bitte Stornos unverzüglich melden, wir befragen dann die Unterkunft und teilen Ihnen den aktuellen Stornobetrag mit.

Bei Gruppen-Flug-Pauschalreisen ist es ähnlich. Die Kosten der Stornierung eines Teilnehmers bei Gruppen-Flugpauschalreisen bestehen aus dem kompletten Flugpreis, aus den Nebenkosten beim Flug (Koffer und ggf. Kosten für Trolleys und der  Sitzplatzreservierungen) + den Stornogebühren der Unterkunft. Bitte Stornos unverzüglich melden, wir befragen dann die Unterkunft und teilen Ihnen den aktuellen Stornobetrag mit. Die Stornierung einzelner Teilnehmer bei einer Flugpauschalreise ist oftmals sehr teuer, wir empfehlen daher eine Schüler-Versicherung.

Bei Gruppen-Bahn-Pauschalreisen bestehen die Kosten der Stornierung eines Teilnehmers aus anteiligen Bahnkosten + den Stornogebühren der Unterkunft. Bitte Stornos unverzüglich melden, wir befragen dann die Unterkunft und teilen Ihnen den aktuellen Stornobetrag mit.

Bei Nur-Gruppen-Flügen, wenn also eine Schule oder eine Gruppe lediglich die Flüge über unser Reisebüro bucht, ist Sparen und Urlaub lediglich der Vermittler der Flüge und nicht der Veranstalter der Flüge. Der Veranstalter ist die jeweilige Fluggesellschaft. Die Stornierung eines einzelnen Teilnehmers oder der gesamten Gruppe beträgt bei Nur-Flügen grundsätzlich 100% vom Reisepreis. Es besteht ein Anspruch auf vollumfängliche Bezahlung der gebuchten Flüge durch den Anmelder/Kunden an Sparen und Urlaub, da unser Reisebüro die Flugkosten komplett vorfinanziert.


7. Gewährleistung
Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Sparen und Urlaub kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sparen und Urlaub kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Wir gewährleisten insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen


8. Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Busfahrten, Nur-Flüge, Flughafen-Transfers…) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir – auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung – nicht.
Das Versendungsrisiko der Reiseunterlagen trägt der Kunde, insbesondere bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang.
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis zum 3-fachen Reisepreis.


9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. unserem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat unsere Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. Sparen und Urlaub – möglichst schriftlich (Fax oder E-Mail) – mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.


10. Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz sollten Sie so schnell wie möglich nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen.


11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir informieren deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt in unserer Website für jedes Land. Hierzu bitte bei jedem Land jeweils den Button „Reiseinformationen“ anklicken. Sie landen dann automatisch auf der Länderinformation vom Auswärtigen Amt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.


12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt.


13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB müssen Sie binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend machen. Nach diesem Zeitpunkt können Sie nur dann noch Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.


14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

Ihr Team von Sparen und Urlaub
Dipl.-Kfm. Markus Zodtner
Abteilung Gruppen- und Klassenreisen

49-030-405 39 789


 
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